Teilnahmebedingungen und –hinweise der LenkRat GmbH
1. Programmänderung und Absage von Seminaren
Die LenkRat GmbH behält sich vor, Seminare abzusagen bzw. zu verschieben, wenn ein wichtiger Grund, den die LenkRat GmbH nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten o.ä. vorliegt. Dies gilt auch für den Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl (weniger als 5 Teilnehmer). Die Lenkrat GmbH behält sich vor, in Ausnahmefällen einen Wechsel des Schulungspersonals, inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen im Rahmen des Seminars vorzunehmen. Der Seminarteilnehmer wird dann unverzüglich darüber informiert. Bei einer Absage des Seminars seitens der LenkRat GmbH werden entrichtete Seminargebühren an den Auftraggeber zurück erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber der LenkRat GmbH ausdrücklich nicht, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der LenkRat GmbH.
2. Rücktritt, Stornierung
Die Anmeldung für das Seminar ist grundsätzlich verbindlich. Bis zu einer Frist von vier Wochen vor Seminarbeginn akzeptiert die LenkRat GmbH eine kostenfreie Stornierung. Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform. Ab vier Wochen vor Seminarbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich, sondern nur noch die Umbuchung. Als besonderen Service bieten wir eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr an. Diese Umbuchungsmöglichkeit gilt für alle Seminare. Sie kann aber nicht wiederholt in Anspruch genommen werden. Die Umbuchung muss spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn des ursprünglich gebuchten Seminars auf ein anderes Seminar erfolgen. Selbstverständlich hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit einen zahlenden Ersatzteilnehmer zum Seminar zu schicken. Wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig absagt, nicht rechtzeitig umbucht und auch keinen Ersatzteilnehmer benennt, muss die LenkRat GmbH auf der Zahlung der vollen Seminargebühr bestehen.
3. Teilnahmebescheinigung
Über jede Veranstaltung der LenkRat GmbH stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. In der Regel sind unsere Seminare für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Letztendlich bleibt diese Entscheidung aber der jeweiligen Kammer vorbehalten.
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